Das Schulgeld wird für das ganze Jahr in Rechnung gestellt, kann aber in Monatsraten bezahlt werden. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.
Bei Eintritt während des Schuljahres berechnet sich das Schulgeld aufgrund der verbleibenden Schulwochen (inkl. angebrochener Woche).
Eine teuerungsbedingte Anpassung des Schulgeldes sowie der Materialkosten auf Beginn eines neuen Schuljahres bleibt vorbehalten.